Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Coop Patenschaft für Berggebiete Genossenschaft und Ziegenpatenschaft

Die Coop Patenschaft für Berggebiete Genossenschaft ist eine Non-Profit-Organisation, welche die Bergbevölkerung dabei unterstützt, ihre Arbeits- und Lebensgrundlagen zu verbessern. Die Coop Genossenschaft übernimmt dabei sämtliche Administrations- und Personalkosten, so dass jeder Spenden-Franken vollumfänglich den Schweizer Bergbauernfamilien zu Gute kommt. Für die Unterstützung der Ziegenalpen im Kanton Graubünden bietet die Coop Patenschaft für Berggebiete Genossenschaft nun die Möglichkeit, für einen Sommer lang eine Ziegenpatenschaft abzuschliessen. Mit der Leistung eines einmaligen Beitrages wird nicht nur die jeweilige Patenziege unterschützt, sondern auch die Ziegenalpen und damit verknüpfte Projekte in den Schweizer Bergen.

2. Abschluss einer Ziegenpatenschaft

Für einen einmaligen Beitrag in Höhe von CHF 95.00 kann jeder ab dem 18. Altersjahr einen Sommer lang, d.h. vom Alpaufzug bis die Ziegen am Ende des Sommers von der Alp in die Talbetriebe zurückgebracht werden, Patin oder Pate einer Ziege auf einer der folgenden Bündner Alpen werden: Alp Sust Peil in Vals, Alp Suot in Guarda, Alp Falla in Klosters und Alp Valmala in Ardez. Die Patenschaft kann auch verschenkt werden. Diesfalls erhält der Schenkende eine Geschenkkarte, die er dann an den Beschenkten weitergeben kann. Eine Mitgliedschaft bei der Coop Patenschaft für Berggebiete Genossenschaft ist nicht erforderlich, um eine Ziegenpatenschaft abschliessen zu können.Eine Ziege kann mehrere Paten / Patinnen gleichzeitig haben.

3. Rechte der Patin / des Paten

Jeder Pate / jede Patin erhält ein Foto der Patenziege mit Informationen zur Alp.Jede Patin / jeder Pate darf ihre / seine Ziege auf der Alp besuchen gehen. Mehr dazu wird auf dem Internet unter www.cooppatenschaft.ch bekanntgegeben. Dort findet man auf den jeweiligen Alpbeschrieben alle wichtigen Besuchsinformationen (Besuchszeiten und Besuchsbedingungen, v.a. bei Alpen, die nur zu Fuss erreichbar sind: geführte Besuche nur bei schönem Wetter, Besucher müssen berggängig sein). Jede Patin / jeder Pate erhält bei seinem / ihrem Besuch ein Stück Ziegenalpkäse (ca. 180g-250g). Wer bis zum Alpabzug seine Ziege nicht besuchen kann, dem wird das Stück Ziegenalpkäse nach Hause geschickt.

4. Auswahl der Ziege

Die rund 200 Ziegen können unter www.cooppatenschaft.ch angesehen und ausgewählt werden.

5. Kommunikation

Wer eine Ziegenpatenschaft bestellt, willigt ein, regelmässig über die Tätigkeiten der Coop Patenschaft informiert zu werden.

Informationen zur Coop Patenschaft für Berggebiete sowie zur Ziegenpatenschaft werden über das Internet unter www.cooppatenschaft.ch veröffentlicht und gelten ab Publikation als bekannt. Die Kommunikation mit den Teilnehmern sowie die Mitteilung über wichtige Änderungen im Zusammenhang mit der Ziegenpatenschaft erfolgen per E-Mail und/oder per Post. Die Coop Patenschaft für Berggebiete Genossenschaft ist erreichbar über Telefon +41 61 336 71 05/06, brieflich über Thiersteinerallee 14, Postfach 2550, 4002 Basel oder online über www.cooppatenschaft.ch

6. Schlussbestimmungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden, wobei die zukünftige Fassung jeweils auf dem Internet unter www.cooppatenschaft.ch publiziert wird. Es gilt die jeweils aktuellste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Erfolgt eine wesentliche Änderung, werden die Teilnehmer zusätzlich per E-Mail und/oder postalisch auf die neuen Bestimmungen aufmerksam gemacht und das Einverständnis des Teilnehmenden eingeholt. Bei allfälligen Unklarheiten und/oder Widersprüchen zwischen dem deutschen, französischen und/oder italienischen Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der deutsche Text als massgebend. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand liegt am Wohnsitz des Teilnehmers oder am Sitz der Coop Patenschaft für Berggebiete Genossenschaft in Basel-Stadt.

Coop Patenschaft für Berggebiete Genossenschaft, Basel 4. Juni 2013